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Erwägungen (Forts.)

8.

Die Beschwerde erweist sich als teilweise begründet und ist in diesem Umfang gutzuheissen. § 25 Abs. 4 DMSG ist aufzuheben. Im Übrigen ist die Beschwerde abzuweisen.

Bei diesem Verfahrensausgang sind den Beschwerdeführern unter Solidarhaft reduzierte Gerichtskosten aufzuerlegen (vgl. Art. 65 und 66 BGG). Der Kanton Zug hat den Beschwerdeführern für das bundesgerichtliche Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung zu entrichten (vgl. Art. 68 BGG). 


[…]

Bundesgerichtsurteil | 1C_43/2020